Erwägungsgrund 1 32017D1937
Der Rat hat die Kommission am 12. Juni 2008 und am 9. Oktober 2009 ermächtigt, im Namen der Union Verhandlungen mit der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, dem Kosovo, Montenegro und der Republik Serbien (im Folgenden „südosteuropäische Parteien“) über einen Vertrag zur Gründung einer Verkehrsgemeinschaft aufzunehmen.