Art. 11 Abs. 1 32026D0455BESCHLUSS (GASP) 2026/455 DES RATES vom 26. Februar 2026 über restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus zur Aufhebung der Artikel 2, 3 und 3a des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/1577 und des Beschlusses (GASP) 2026/421
Die Artikel 2, 3 und 3a des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP werden aufgehoben.
Erwägungsgrund 3 32017D2073Der Gemeinsame Standpunkt 2001/931/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 12 32026D0455BESCHLUSS (GASP) 2026/455 DES RATES vom 26. Februar 2026 über restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus zur Aufhebung der Artikel 2, 3 und 3a des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/1577 und des Beschlusses (GASP) 2026/421
Die Artikel 2, 3 und 3a des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP sollten daher entsprechend aufgehoben werden.
Art. 1 32025D0204BESCHLUSS (GASP) 2025/204 DES RATES vom 30. Januar 2025 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
Artikel 3a des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP wird wie folgt geändert: