Beschluss (GASP) 2026/455 des Rates vom 26. Februar 2026 über restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus zur Aufhebung der Artikel 2, 3 und 3a des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/1577 und des Beschlusses (GASP) 2026/421
Aus Gründen der Klarheit sollten die restriktiven Maßnahmen und die damit verbundenen Ausnahmen gemäß den Artikeln 2, 3 und 3a des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP und die oben genannten zusätzlichen Maßnahmen in einem einzigen Rechtsinstrument zusammengefasst werden.
Erwägungsgrund 11 32026D0455Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen