Erwägungsgrund 1 32017D2087
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden „Abkommen“) wurde vom Rat mit dem Beschluss2009/899/EG abgeschlossen. Das Abkommen sieht für die Bürger der Union und die Bürger der Republik Mauritius die Befreiung von der Visumpflicht vor, wenn sie „innerhalb eines Sechs-Monats-Zeitraums für höchstens drei Monate“ in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei reisen.