Erwägungsgrund 4 32017D2087
Am 9. Oktober 2014 nahm der Rat einen Beschluss an, mit dem er die Kommission ermächtigte, Verhandlungen mit der Republik Mauritius über ein Abkommen zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden „Änderungsabkommen“) aufzunehmen.