Gesetze
Gesetz wird geladen …
1. Vor der jährlichen Sitzung der UNECE-WP.7 übermittelt die Kommission dem Rat oder seinen Vorbereitungsgremien jeweils ein schriftliches vorbereitendes Dokument mit den Einzelheiten der vorgeschlagenen Festlegung des Standpunkts der Union zur Erörterung und Billigung des Standpunkts, der im Namen der Union vertreten werden soll. Dieses Dokument ist rechtzeitig vor der betreffenden Sitzung der UNECE-WP.7 zu übermitteln. 2. Bei der Erstellung des in Absatz 1 dieses Anhangs genannten Dokuments prüft die Kommission, ob die vorgeschlagenen Qualitätsnormen im Einklang mit den Bedingungen in Anhang I stehen, einschließlich der Frage, ob sie für die Union Anlass zu besonderen Bedenken geben. 3. Wenn nach der Prüfung durch die Kommission gemäß Absatz 2 die Erörterung im Rat oder einem seiner Vorbereitungsgremien damit geschlossen werden, dass ein Vorschlag der Fachgruppe für die Standardisierung von frischem Obst und Gemüse oder der Fachgruppe für die Standardisierung von Trocken- und getrockneten Erzeugnissen Anlass zu besonderen Bedenken für die Union gibt und diese Bedenken nicht in einer der Fachgruppen für Standardisierung erörtert wurden, so beantragen die an der UNECE-WP.7 teilnehmenden Mitgliedstaaten gemeinsam im Interesse der Union, dass die Entscheidung über diesen Vorschlag aufgeschoben wird, bis diese Bedenken in der Fachgruppe für Standardisierung auf angemessene Weise erörtert worden sind. 4. Werden sich neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse, die nach einer Erörterung im Rat oder in seinen Vorbereitungsgremien, aber vor oder während der Sitzung der UNECE-WP.7 bekannt wurden, wahrscheinlich auf einen Vorschlag der Fachgruppe für die Standardisierung von frischem Obst und Gemüse oder der Fachgruppe für die Standardisierung von Trocken- und getrockneten Erzeugnissen auswirken, so beantragen die an der UNECE-WP.7 teilnehmenden Mitgliedstaaten gemeinsam im Interesse der Union, dass die Entscheidung über diesen Vorschlag in der UNECE-WP.7 aufgeschoben wird, bis die Fachgruppen für Standardisierung diesen Vorschlag unter Berücksichtigung der neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnisse erörtert haben. 5. Lehnt eine Anzahl Mitgliedstaaten, die einer Sperrminorität gemäß Artikel 238 Absatz 3 Buchstabe a Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entspricht, einen Vorschlag für eine neue UNECE-Qualitätsnorm für Obst und Gemüse oder für eine Änderung bestehender UNECE-Qualitätsnormen für Obst und Gemüse auf einer Tagung des Rates oder in einer Sitzung seiner Vorbereitungsgremien ab, so beantragen die an der UNECE-WP.7 teilnehmenden Mitgliedstaaten, die Entscheidung zu dieser vorgeschlagenen Qualitätsnorm aufzuschieben und die Erörterungen in der Fachgruppe für die Standardisierung von frischem Obst und Gemüse oder in der Fachgruppe für die Standardisierung von Trocken- und getrockneten Erzeugnissen oder in einer für diesen Zweck eingesetzten UNECE-Arbeitsgruppe fortzusetzen. 6. Bei Bedarf können weitere Tagungen des Rates oder Sitzungen seiner Vorbereitungsgremien auch vor Ort einberufen werden, um allen weiteren neuen Entwicklungen Rechnung zu tragen, die sich zwischen der Erörterung im Rat oder in seinen Vorbereitungsgremien und der Sitzung der UNECE-WP.7 oder während der Sitzung ergeben können, und die nicht unter den Anwendungsbereich von Artikel 5 dieses Beschlusses fallen. 7. Kann im Laufe dieser Sitzungen — einschließlich der Sitzungen vor Ort — im Hinblick auf die Absätze 3, 4 und 6 dieses Anhangs keine Einigung zur Festlegung des Standpunktes der Union erzielt werden, so wird die Angelegenheit an den Rat oder seine Vorbereitungsgremien verwiesen.
In Anhang I ist der Standpunkt enthalten, der im Namen der Union in den jährlichen Sitzungen der UNECE-WP.7, bei denen diese aufgerufen ist, neue…
Die an der UNECE-WP.7 teilnehmenden Mitgliedstaaten, die gemeinsam im Interesse der Union handeln, billigen die von der Fachgruppe für die Standardisierung von…
Die Arbeitsgruppe für Qualitätsnormen für landwirtschaftliche Erzeugnisse der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE-WP.7) prüft und…
Die Union ist Beobachter in der UNECE-WP.7 und in den Fachgruppen für Standardisierung. Die Mitgliedstaaten sind Mitglieder der UNECE und arbeiten in der…
Da die UNECE-Qualitätsnormen für Obst und Gemüse Auswirkungen auf das Unionsrecht haben, muss der im Namen der Union in der UNECE-WP.7 zu diesen Qualitätsnormen…
Die von der Fachgruppe für die Standardisierung von frischem Obst und Gemüse und der Fachgruppe für die Standardisierung von Trocken- und getrockneten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.