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Die an der UNECE-WP.7 teilnehmenden Mitgliedstaaten, die gemeinsam im Interesse der Union handeln, billigen die von der Fachgruppe für die Standardisierung von frischem Obst und Gemüse und von der Fachgruppe für die Standardisierung von Trocken- und getrockneten Erzeugnissen ausgearbeiteten Vorschläge für neue UNECE-Qualitätsnormen für Obst und Gemüse oder zur Änderung bestehender UNECE-Qualitätsnormen für Obst und Gemüse, sofern: a) Die neuen Qualitätsnormen für Obst und Gemüse oder die Änderungen der bestehenden Qualitätsnormen für Obst und Gemüse sind im Interesse der Union und dienen den von der Union im Rahmen ihrer Agrarpolitik verfolgten Zielen; und b) die neuen Qualitätsnormen für Obst und Gemüse oder die Änderungen der bestehenden Qualitätsnormen für Obst und Gemüse verstoßen nicht gegen Unionsrecht und insbesondere nicht gegen die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, unbeschadet des Rechts der Kommission, die Unionsvorschriften, insbesondere die in Artikel 75 der Verordnung genannten Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse, durch einen delegierten Rechtsakt anzupassen.
Die an der UNECE-WP.7 teilnehmenden Mitgliedstaaten, die gemeinsam im Interesse der Union handeln, können in der UNECE-WP.7 in Absprache mit der Kommission…
1. Vor der jährlichen Sitzung der UNECE-WP.7 übermittelt die Kommission dem Rat oder seinen Vorbereitungsgremien jeweils ein schriftliches vorbereitendes…
Die Arbeitsgruppe für Qualitätsnormen für landwirtschaftliche Erzeugnisse der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE-WP.7) prüft und…
In Anhang I ist der Standpunkt enthalten, der im Namen der Union in den jährlichen Sitzungen der UNECE-WP.7, bei denen diese aufgerufen ist, neue…
Die Union ist Beobachter in der UNECE-WP.7 und in den Fachgruppen für Standardisierung. Die Mitgliedstaaten sind Mitglieder der UNECE und arbeiten in der…
Die von der Fachgruppe für die Standardisierung von frischem Obst und Gemüse und der Fachgruppe für die Standardisierung von Trocken- und getrockneten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.