Erwägungsgrund 2 32017D2161
Am 3. Dezember 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/2249 angenommen, mit dem das Mandat bis zum 30. November 2017 verlängert und ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für die EUAM Ukraine für den Zeitraum bis zum 30. November 2016 bereitgestellt wurde.