Erwägungsgrund 3 32017D2161
Mit dem Beschluss (GASP) 2016/712 des Rates wurde der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für den Zeitraum bis zum 30. November 2016 angepasst, und mit dem Beschluss (GASP) 2016/2083 des Rates wurde ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 1. Dezember 2016 bis zum 30. November 2017 bereitgestellt.