Erwägungsgrund 2 32017D2162
Am 17. Juli 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/1342 angenommen, mit dem das Mandat der EUBAM Libyen bis zum 31. Dezember 2018 verlängert und ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum bis zum 30. November 2017 vorgesehen wurde.