Erwägungsgrund 3 32017D2162
Der Beschluss 2013/233/GASP sollte dahin gehend geändert werden, dass ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 1. Dezember 2017 bis zum 31. Dezember 2018 vorgesehen wird.
Der Beschluss 2013/233/GASP sollte dahin gehend geändert werden, dass ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 1. Dezember 2017 bis zum 31. Dezember 2018 vorgesehen wird.