Erwägungsgrund 4 32018D1715BESCHLUSS (EU) 2018/1715 DES RATES vom 12. November 2018 zur Festlegung der Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2020, des jährlichen Betrags für 2019, der ersten Tranche 2019 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2021 und 2022
Mit dem Beschluss (EU) 2017/2171 des Rates wurde die Obergrenze für die Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für 2019 auf 4 600 000 000 EUR für die…
Art. 1 32016D2026BESCHLUSS (EU) 2016/2026 DES RATES vom 15. November 2016 zur Festlegung der Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2018, des jährlichen Betrags für 2017, der ersten Tranche 2017 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2019 und 2020
Die Obergrenze des Jahresbeitrags der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2018 beträgt 4 550 000 000 EUR für die Kommission und 250 000 000 EUR für die EIB.
Erwägungsgrund 4 32017D1206BESCHLUSS (EU) 2017/1206 DES RATES vom 4. Juli 2017 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der zweiten Tranche 2017
Mit dem Beschluss (EU) 2016/2026 hat der Rat am 11. November 2016 auf Vorschlag der Kommission einen Beschluss zur Festsetzung der Obergrenze der Jahresbeiträge…
Erwägungsgrund 4 32015D2288BESCHLUSS (EU) 2015/2288 DES RATES vom 30. November 2015 zur Festlegung der Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2017, des Betrags für 2016, der ersten Tranche 2016 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2018 und 2019
Am 10. November 2014 hat der Rat einen Beschluss zur Festlegung der Obergrenze des Jahresbeitrags der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2016 auf 3 350 000…
Erwägungsgrund 4 32018D0965BESCHLUSS (EU) 2018/965 DES RATES vom 6. Juli 2018 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der zweiten Tranche 2018 und einen geänderten Jahresbeitrag für 2018
Am 20. November 2017 hat der Rat den Beschluss (EU) 2017/2171 zur Festsetzung der Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2018 auf 4 550 000 000…
Art. 1 32018D1715BESCHLUSS (EU) 2018/1715 DES RATES vom 12. November 2018 zur Festlegung der Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2020, des jährlichen Betrags für 2019, der ersten Tranche 2019 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2021 und 2022
Die Obergrenze für die Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2020 wird auf 4 900 000 000 EUR festgesetzt. Davon entfallen 4 600 000 000 EUR…