Erwägungsgrund 1 32016D2026
Im Einklang mit dem Verfahren nach Artikel 21 Absatz 2 der Finanzregelung für den 11. EEF unterbreitete die Kommission am 15. Oktober 2016 einen Vorschlag, der a) die Obergrenze des Jahresbeitrags für das Jahr 2018, b) den Jahresbeitrag für das Jahr 2017, c) die Höhe der ersten Tranche des Beitrags für das Jahr 2017 sowie d) und eine indikative, unverbindliche Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2019 und 2020 umfasst.