Erwägungsgrund 7 32017D1471BESCHLUSS (EU) 2017/1471 DER KOMMISSION vom 10. August 2017 zur Änderung des Beschlusses 2013/162/EU zur Anpassung der jährlichen Emissionszuweisungen der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2017 bis 2020 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 5556)
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Klimaänderung —
Erwägungsgrund 7 32012D0100BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17. Februar 2012 über ein Verfahren für die Erhebung der Abgaben wegen Überschreitung der CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) (2012/100/EU)
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Klimaänderung —
Erwägungsgrund 3 32015D0191BESCHLUSS (EU) 2015/191 DER KOMMISSION vom 5. Februar 2015 zur Änderung des Beschlusses 2010/670/EU zur Verlängerung bestimmter in Artikel 9 und Artikel 11 Absatz 1 des Beschlusses festgelegter Fristen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 466)
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Klimaänderung —
Erwägungsgrund 12 32011R0550VERORDNUNG (EU) Nr. 550/2011 DER KOMMISSION vom 7. Juni 2011 über Maßnahmen zur Beschränkung der Verwendung internationaler Gutschriften aus Industriegasprojekten gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Klimaänderung —
Erwägungsgrund 5 32018R0208VERORDNUNG (EU) 2018/208 DER KOMMISSION vom 12. Februar 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 389/2013 zur Festlegung eines Unionsregisters (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Klimaänderung —
Erwägungsgrund 7 32013R1123VERORDNUNG (EU) Nr. 1123/2013 DER KOMMISSION vom 8. November 2013 zur Festlegung der Verwendungsrechte für internationale Gutschriften gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Klimaänderung —