Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Beschluss 2010/670/EU wird wie folgt geändert:
In Artikel 2 wird folgender Absatz 4 angefügt:
In Artikel 14 wird folgender Absatz angefügt: „Die Kommission erstattet dem Ausschuss für Klimaänderung regelmäßig Bericht über die Verwendung der in Artikel 2 Absatz 4 genannten Einkünfte und übermittelt gegebenenfalls Vorabinformationen über die geplante Förderung von Projekten und den Teil der Fördermittel, der in Form von Finanzhilfen bereitgestellt wird, die geografische Verteilung der Projekte, den Maßstab der Projekte und den technologischen Anwendungsbereich sowie Ex-post-Informationen über die Fortschritte bei der Durchführung von Projekten, die Vermeidung von CO2-Emissionen, die finanzielle Hebelwirkung sowie die Sensibilisierung und die gewonnenen Erkenntnisse.“
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.