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Die Kommission wird den Ausschuss für Klimaänderung rechtzeitig über die Entwicklung der einschlägigen Übertragungsvereinbarungen zwischen der Kommission und der Europäischen Investitionsbank informieren, insbesondere über die entsprechenden Förderkriterien, die Anwendung der einschlägigen Finanzinstrumente, namentlich die Einrichtung der Projektpipeline, die Bewertung der Projektanträge und schließlich den Einsatz der wiederverwendeten Einkünfte, und den Meinungen der Mitgliedstaaten gebührend Rechnung tragen.
In Artikel 14 wird folgender Absatz angefügt: „Die Kommission erstattet dem Ausschuss für Klimaänderung regelmäßig Bericht über die Verwendung der in Artikel 2…
Nach Durchführung der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erstattet die Kommission dem Ausschuss für Klimaänderung hierüber Bericht und macht…
Nichtausgezahlte Einkünfte aus der ersten Runde von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen können über die einschlägigen, von der Europäischen…
Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat alljährlich über die Darlehenstransaktionen und die Fortschritte bei der Risikoteilung nach…
Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat alljährlich über die aufgrund dieses Beschlusses durchgeführten Darlehenstransaktionen und…
Die Mitgliedstaaten sollten die durch die Übertragung von jährlichen Emissionszuweisungen gemäß den Absätzen 4 und 5 erzielten Einnahmen oder deren finanziellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.