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Am 9. Mai 2017 reichte Italien einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge von Entlassungen bei der Almaviva Contact SpA in Italien ein. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 für die Festsetzung eines Finanzbeitrags aus dem EGF.
Am 24. März 2015 reichte Italien den Antrag EGF/2015/004 IT/Alitalia auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF aufgrund von Entlassungen in der Gruppo Alitalia in…
Am 15. Juli 2021 reichte Italien einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge von Entlassungen von Arbeitnehmern bei Air Italy SpA in Italien ein.…
Am 15. Juli 2021 reichte Italien einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge von Entlassungen von Arbeitnehmern bei Porto Industriale di Cagliari…
Am 18. Juni 2014 stellte Italien einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei Whirlpool Europe S.r.l. und bei fünf Zulieferern und…
Am 23. Oktober 2017 stellte Frankreich einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei Air France in Frankreich. Der Antrag wurde gemäß…
Am 9. August 2017 stellte Schweden einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei Ericsson (Telefonaktiebolaget LM Ericsson) in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.