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Am 15. Juli 2021 reichte Italien einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge von Entlassungen von Arbeitnehmern bei Air Italy SpA in Italien ein. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/691 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/691.
Am 15. Juli 2021 reichte Italien einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge von Entlassungen von Arbeitnehmern bei Porto Industriale di Cagliari…
Am 24. März 2015 reichte Italien den Antrag EGF/2015/004 IT/Alitalia auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF aufgrund von Entlassungen in der Gruppo Alitalia in…
Am 9. Mai 2017 reichte Italien einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge von Entlassungen bei der Almaviva Contact SpA in Italien ein. Der Antrag…
Am 21. Januar 2022 übermittelte Frankreich einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF infolge von Entlassungen bei Air France in Frankreich. Der Antrag wurde…
Am 23. Oktober 2017 stellte Frankreich einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei Air France in Frankreich. Der Antrag wurde gemäß…
Am 18. Juni 2014 stellte Italien einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei Whirlpool Europe S.r.l. und bei fünf Zulieferern und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.