Erwägungsgrund 6 32017D2209
Am 30. Mai 2017 ermächtigte der Rat die Kommission — vorbehaltlich der Annahme des Beschlusses (EU) 2017/1324 — zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Union mit Algerien über ein Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Demokratischen Volksrepublik Algerien an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) (im Folgenden „Abkommen“). Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung des Abkommens erfolgreich abgeschlossen.