Erwägungsgrund 8 32017D2209
Um eine Beteiligung Algeriens ab dem Beginn der PRIMA zu ermöglichen, sollte das Abkommen bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden —
Um eine Beteiligung Algeriens ab dem Beginn der PRIMA zu ermöglichen, sollte das Abkommen bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden —