Beschluss (EU) 2017/2211 des Rates vom 25. September 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Haschemitischen Königreichs Jordanien an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Das Haschemitische Königreich Jordanien (im Folgenden „Jordanien“) hat den Wunsch geäußert, sich als teilnehmendes Land gleichberechtigt mit den Mitgliedstaaten und den mit Horizont 2020 — Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) assoziierten Ländern, die bereits an der PRIMA teilnehmen, an der PRIMA zu beteiligen.
Erwägungsgrund 4 32017D2211
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