Erwägungsgrund 6 32017D2211
Am 30. Mai 2017 ermächtigte der Rat die Kommission — vorbehaltlich der Annahme des Beschlusses (EU) 2017/1324 — zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Union mit Jordanien über ein Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Haschemitischen Königreichs Jordanien an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) (im Folgenden „Abkommen“). Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung des Abkommens erfolgreich zum Abschluss gebracht.