Erwägungsgrund 3 32017D2214
Am 1. Oktober 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1764 angenommen. Mit dem Beschluss wurden Ausnahmeregelungen für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit bestimmten, in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union genannten, Pyrotechnika eingeführt, die zur Verwendung für Trägersysteme erforderlich sind, die von Startorganisationen der Mitgliedstaaten oder in Mitgliedstaaten ansässigen Startorganisationen betrieben werden, oder zur Verwendung für Starts im Rahmen von Raumfahrtprogrammen der Union, ihrer Mitgliedstaaten oder der Europäischen Weltraumorganisation oder zur Betankung von Satelliten durch in Mitgliedstaaten ansässige Satellitenhersteller erforderlich sind.