Art. 3 32017D2271BESCHLUSS (EU) 2017/2271 DES RATES vom 30. November 2017 über den Abschluss — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32017D2211BESCHLUSS (EU) 2017/2211 DES RATES vom 25. September 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Haschemitischen Königreichs Jordanien an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32017D2457BESCHLUSS (EU) 2017/2457 DES RATES vom 18. Dezember 2017 über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Arabischen Republik Ägypten an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32017D2060BESCHLUSS (EU) 2017/2060 DES RATES vom 6. November 2017 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Dritten Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32017D1163BESCHLUSS (EU) 2017/1163 DES RATES vom 20. Juni 2017 über den Abschluss — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32017D2458BESCHLUSS (EU) 2017/2458 DES RATES vom 18. Dezember 2017 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Haschemitischen Königreichs Jordanien an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.