Erwägungsgrund 3 32017D2263
Der Beschluss 2010/452/GASP sollte dahin gehend geändert werden, dass ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 15. Dezember 2017 bis zum 14. Dezember 2018 vorgesehen wird.
Der Beschluss 2010/452/GASP sollte dahin gehend geändert werden, dass ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 15. Dezember 2017 bis zum 14. Dezember 2018 vorgesehen wird.