Art. 2 32015D2276BESCHLUSS (GASP) 2015/2276 DES RATES vom 7. Dezember 2015 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 22. November 2015.
Art. 2 32017D2162BESCHLUSS (GASP) 2017/2162 DES RATES vom 20. November 2017 zur Änderung des Beschlusses 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Dezember 2017.
Art. 2 32016D2238BESCHLUSS (GASP) 2016/2238 DES RATES vom 12. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 15. Dezember 2016.
Art. 2 32017D2161BESCHLUSS (GASP) 2017/2161 DES RATES vom 20. November 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Dezember 2017.
Art. 2 32015D2236BESCHLUSS (EU) 2015/2236 DES RATES vom 27. November 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Rahmen der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation hinsichtlich der Verlängerung des Moratoriums über Zölle auf elektronische Übertragungen und des Moratoriums über Beschwerden im Zusammenhang mit Nichtverletzungen und sonstigen Situationen zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.