Erwägungsgrund 2 32017D2264
Am 11. Januar 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/50 zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP angenommen, mit dem das Mandat um einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum 14. Januar 2019 verlängert und ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag bis zum 14. Januar 2018 vorgesehen wurde.