Erwägungsgrund 3 32017D2264
Der Beschluss 2014/219/GASP sollte dahin gehend geändert werden, dass ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 15. Januar 2018 bis zum 14. Januar 2019 vorgesehen wird.
Der Beschluss 2014/219/GASP sollte dahin gehend geändert werden, dass ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 15. Januar 2018 bis zum 14. Januar 2019 vorgesehen wird.