Erwägungsgrund 1 32017D2270
Im Einklang mit dem Beschluss 2012/273/EU des Rates wurde das Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 30. April 2013 unterzeichnet.