Erwägungsgrund 3 32021D1010BESCHLUSS (GASP) 2021/1010 DES RATES vom 21. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2022 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32023D1188BESCHLUSS (GASP) 2023/1188 DES RATES vom 19. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2024 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32020D0850BESCHLUSS (GASP) 2020/850 DES RATES vom 18. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2021 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32018D0880BESCHLUSS (GASP) 2018/880 DES RATES vom 18. Juni 2018 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2019 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32019D1018BESCHLUSS (GASP) 2019/1018 DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2020 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32015D0959BESCHLUSS (GASP) 2015/959 DES RATES vom 19. Juni 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2016 verlängert werden.