Art. 2 Abs. 2 32026D2176BESCHLUSS (GASP) 2026/2176 DES RATES vom 28. September 2026 zur Unterstützung der Stärkung des Mechanismus des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Untersuchung des mutmaßlichen Einsatzes von chemischen oder biologischen Waffen (UNSGM)
Die technische Durchführung der Maßnahme gemäß Artikel 1 Absatz 1 obliegt dem UNODA. Das UNODA nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters…
Art. 2 Abs. 2 32026D1704BESCHLUSS (GASP) 2026/1704 DES RATES vom 10. Juli 2026 zur Unterstützung der Durchführung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen an nichtstaatliche Akteure
Die technische Durchführung der in Artikel 1 genannten Tätigkeiten obliegt dem UNODA. Es nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr.…
Art. 2 Abs. 2 32023D0654BESCHLUSS (GASP) 2023/654 DES RATES vom 20. März 2023 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Die technische Durchführung der in Artikel 1 genannten Tätigkeiten obliegt dem UNODA. Es nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr.…
Art. 2 Abs. 2 32016D0051BESCHLUSS (GASP) 2016/51 DES RATES vom 18. Januar 2016 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (BWÜ) im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Die technische Durchführung der in Artikel 1 genannten Maßnahmen wird dem Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) übertragen. Das UNODA nimmt…
Art. 2 Abs. 1 32022D2275BESCHLUSS (GASP) 2022/2275 DES RATES vom 18. November 2022 zur Unterstützung der Entwicklung eines international anerkannten Systems für die Validierung der Waffen- und Munitionsverwaltung (AAMVS) zur Verhinderung der unerlaubten Verbreitung
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.