Erwägungsgrund 6 32017D2301
Auf seiner Tagung vom 5. Mai 2017 hat der AKP-EU-Ministerrat den AKP-EU-Botschafterausschuss damit beauftragt, einen Beschluss über die Anwendung von Artikel 68 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens über exogene Schocks und zur Änderung von Anhang II Kapitel 3 zu fassen.