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Wenn die Vertreter von Mitgliedstaaten, die eine Sperrminorität darstellen, Einwände gegen den von der Kommission dargelegten Standpunkt erheben, so sollte es der Kommission nicht gestattet sein, Änderungen der Listen von Erzeugnissen in den Anhängen I und II zu genehmigen oder die Anerkennung der Gleichwertigkeit auszusetzen. In solchen Fällen sollte die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates auf der Grundlage von Artikel 218 Absatz 9 des Vertrags unterbreiten.
Gemäß Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe b des Abkommens vorgenommene Änderungen der Listen von Erzeugnissen in den Anhängen I und II des Abkommens werden von der…
Die Kommission sollte die Befugnis erhalten, im Namen der Union, Änderungen der Listen von Erzeugnissen in den Anhängen I und II zu genehmigen, unter der…
Für die Zwecke des Artikels 270 Absatz 2 Satz 1 des Abkommens wird die Kommission ermächtigt, den Standpunkt der Europäischen Union zu Änderungen des Anhangs XI…
Gemäß Artikel 5 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2016/1139 kann die Kommission, wenn sie aufgrund wissenschaftlicher Empfehlungen zu dem Schluss gelangt, dass die…
Die Mitgliedstaaten oder die Kommission sollten die Möglichkeit haben, in jenen Fällen einen Einwand zu erheben, in denen eine harmonisierte Norm die…
Auf Ersuchen des Rates erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber Bericht, ob die Situation in einem Staat, der auf der gemeinsamen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.