Erwägungsgrund 1 32017D0232
Die Kommission hat im Namen der Europäischen Union mit der Republik Kiribati ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden „Abkommen“) ausgehandelt.
Die Kommission hat im Namen der Europäischen Union mit der Republik Kiribati ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden „Abkommen“) ausgehandelt.