Erwägungsgrund 2 32017D0232
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1197 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 24. Juni 2016 vorläufig angewendet.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1197 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 24. Juni 2016 vorläufig angewendet.