Erwägungsgrund 2 32017D2371
Am 20. November 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/2161 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP angenommen, mit dem das Mandat bis zum 31. Mai 2019 verlängert und der EUAM Ukraine ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den gleichen Zeitraum bereitgestellt wurde.