Erwägungsgrund 4 32017D2371
Ein überarbeiteter als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag sollte daher für den Zeitraum bis zum 31. Mai 2019 bereitgestellt werden, und der Beschluss 2014/486/GASP sollte entsprechend geändert werden.
Ein überarbeiteter als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag sollte daher für den Zeitraum bis zum 31. Mai 2019 bereitgestellt werden, und der Beschluss 2014/486/GASP sollte entsprechend geändert werden.