Erwägungsgrund 1 32017D2380
Die Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sieht die Ausarbeitung von Spezifikationen für vorrangige Maßnahmen in vorrangigen Bereichen vor.
Die Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sieht die Ausarbeitung von Spezifikationen für vorrangige Maßnahmen in vorrangigen Bereichen vor.