Erwägungsgrund 2 32017D2380
Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie 2010/40/EU hat die Kommission vier delegierte Rechtsakte im Zusammenhang mit vorrangigen Maßnahmen gemäß der Richtlinie erlassen. Sie betreffen vor allem eCall und Mechanismen für die Weitergabe von Daten zur Erleichterung des elektronischen Datenaustauschs zwischen den zuständigen Behörden, Akteuren und den Anbietern von Diensten einschlägiger Intelligenter Verkehrssysteme (IVS). Es besteht Bedarf an weiteren delegierten Rechtsakten für Maßnahmen, die noch getroffen werden müssen und in den Geltungsbereich der Richtlinie 2010/40/EU fallen.