Erwägungsgrund 1 32017D2414
Gemäß dem Beschluss 2012/272/EU des Rates wurde das Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits (im Folgenden „Abkommen“) am 11. Juli 2012 vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet.