Beschluss (EU) 2017/2422 des Rates vom 6. November 2017 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkt mit Blick auf die Annahme der Assoziierungsagenda EU-Georgien
Die Vertragsparteien haben eine Assoziierungsagenda vereinbart, durch die die Umsetzung des Abkommens vorbereitet und erleichtert wird. Die Assoziierungsagenda ist von dem im Rahmen des Abkommens eingesetzten Assoziationsrat anzunehmen.
Erwägungsgrund 4 32017D2422
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