Art. 2 32017D2423BESCHLUSS (EU) 2017/2423 DES RATES vom 11. Dezember 2017 über den Standpunkt, der im Assoziationsrat EG-Türkei im Namen der Europäischen Union zur Änderung des Protokolls 2 zum Beschluss Nr. 1/98 des Assoziationsrats EG-Türkei über die Handelsregelung für Agrarerzeugnisse einzunehmen ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32017D2425BESCHLUSS (EU) 2017/2425 DES RATES vom 18. Dezember 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingerichtet wurde, zu dem umfassenden Fahrplan zu vertreten ist, den die Republik Moldau zu der Umsetzung des Abkommens im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens vorgelegt hat
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2427BESCHLUSS (EU) 2023/2427 DES RATES vom 23. Oktober 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Zuckerrat in Bezug auf die Verlängerung des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992 zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32017D2428BESCHLUSS (EU) 2017/2428 DES RATES vom 30. November 2017 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32022D2442BESCHLUSS (GASP) 2022/2442 DES RATES vom 12. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/151 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung der Evakuierung bestimmter besonders schutzbedürftiger Personen aus Afghanistan
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.