Art. 2 32022D2424BESCHLUSS (EU) 2022/2424 DER KOMMISSION vom 5. Dezember 2022 über die Kohärenz des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Rumänien vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurfs mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 8740) (Nur der rumänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an Rumänien gerichtet.
Art. 2 32019D1002BESCHLUSS (EU) 2019/1002 DES RATES vom 14. Juni 2019 zur Feststellung, dass Rumänien auf die Empfehlung des Rates vom 4. Dezember 2018 nicht mit wirksamen Maßnahmen reagiert hat
Dieser Beschluss ist an Rumänien gerichtet.
Art. 3 32021D1428BESCHLUSS (EU) 2021/1428 DER KOMMISSION vom 24. Februar 2020 ÜBER DIE STAATLICHE BEIHILFE SA. 31662 — C/2011 (ex NN/2011) Rumäniens für den Internationalen Flughafen Timișoara — Wizz Air (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 1065) (Nur der rumänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an Rumänien gerichtet.
Art. 2 32019D2137BESCHLUSS (EU) 2019/2137 DES RATES vom 5. Dezember 2019 zur Feststellung, dass Rumänien auf die Empfehlung des Rates vom 14. Juni 2019 nicht mit wirksamen Maßnahmen reagiert hat
Dieser Beschluss ist an Rumänien gerichtet.
Art. 2 32024D2130BESCHLUSS (EU) 2024/2130 DES RATES vom 26. Juli 2024 zur Feststellung, dass Rumänien auf die Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 nicht mit wirksamen Maßnahmen reagiert hat
Dieser Beschluss ist an Rumänien gerichtet.