Erwägungsgrund 2 32019D2137
Am 14. Juni 2019 stellte der Rat fest, dass 2018 erneut eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel Rumäniens bestand. Auf dieser Grundlage empfahl der Rat Rumänien, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass die nominale Wachstumsrate der staatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2019 nicht über 4,5 % und im Jahr 2020 nicht über 5,1 % hinausgeht, was einer jährlichen strukturellen Anpassung um 1,0 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2019 und um 0,75 % des BIP im Jahr 2020 entspricht. Der Rat empfahl Rumänien ferner, sämtliche unerwarteten Einnahmen zum Defizitabbau zu nutzen und dass Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen eine dauerhafte und wachstumsfreundliche Verbesserung des gesamtstaatlichen strukturellen Saldos gewährleisten sollten. Der Rat setzte Rumänien die Frist, bis zum 15. Oktober 2019 einen Bericht über die auf die Empfehlung vom 14. Juni 2019 hin getroffenen Maßnahmen vorzulegen.