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Der Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ hat einen Beschluss zu fassen, um eine befürwortende Stellungnahme zu dem umfassenden Fahrplan, den die Republik Moldau zu der Umsetzung des Abkommens im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens vorgelegt hat, im Namen der Union abzugeben. Nach Artikel 438 Absatz 3 des Abkommens ist der Beschluss des Handelsausschusses für die Vertragsparteien verbindlich; diese ergreifen alle geeigneten Maßnahmen zu seiner Umsetzung.
Es ist daher angemessen, dass der Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ einen Beschluss fasst, in dem eine befürwortende Stellungnahme zu dem…
Nach Artikel 272 Absatz 3 ist eine befürwortende Stellungnahme des Assoziationsausschusses in der Zusammensetzung „Handel“ erforderlich, damit der umfassende…
Artikel 272 Absätze 1 und 2 des Abkommens sieht vor, dass die Republik Moldau dem Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ einen umfassenden…
Nach Artikel 272 Absätze 1 und 2 des Abkommens legt die Republik Moldau dem Assoziationsausschuss in der in Artikel 438 Absatz 4 des Abkommens genannten…
Es ist angemessen, den im Namen der Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der von der…
Nach Artikel 272 Absatz 3 des Abkommens dient der Fahrplan nach einer befürwortenden Stellungnahme des Assoziationsausschusses in der Zusammensetzung „Handel“…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.