Art. 1 Abs. 1 Buchst. a 32016D0845BESCHLUSS (EU) 2016/845 DES RATES vom 23. Mai 2016 zur Festlegung des Standpunkts zur Annahme der Geschäftsordnung des — mit dem Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten — Gemischten Ausschusses sowie zur Einsetzung von Facharbeitsgruppen und zur Annahme ihrer Mandate, der im Namen der Union in dem Gemischten Ausschuss zu vertreten ist
Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und
Erwägungsgrund 4 32017D2431Daher sollte der von der Union im Gemischten Ausschuss zu vertretende Standpunkt zur Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und zur Einsetzung…
Art. 1 Abs. 1 32016D1170BESCHLUSS (EU) 2016/1170 DES RATES vom 12. Juli 2016 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem — mit dem Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits eingesetzten — Gemeinsamen Ausschuss zur Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses und zur Einsetzung von Facharbeitsgruppen zu vertreten ist
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 41 des Abkommens eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss zur zu vertreten ist, stützt sich auf die diesem…
Art. 1 32018D0253BESCHLUSS (EU) 2018/253 DES RATES vom 15. Februar 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits eingesetzt wurde, zur Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und zur Annahme des Mandats der Unterausschüsse und Arbeitsgruppen zu vertreten ist
Der im Namen der Union auf der ersten Sitzung des Gemischten Ausschusses zu vertretende Standpunkt stützt sich auf die Entwürfe für Beschlüsse des Gemischten…
Art. 1 Abs. 1 32017D0561BESCHLUSS (EU) 2017/561 DES RATES vom 21. März 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss EU-Mexiko in Bezug auf Änderungen des Anhangs III des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EG-Mexiko vom 23. März 2000 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (Andorra und San Marino, und bestimmte warenspezifische Ursprungsregeln für chemische Erzeugnisse) zu vertreten ist
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Gemischten Ausschuss EU-Mexiko zu Änderungen des Anhangs III des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EG-Mexiko…
Art. 1 Abs. 1 32017D0560BESCHLUSS (EU) 2017/560 DES RATES vom 21. März 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss EU-Mexiko zu Änderungen des Anhangs III des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EG-Mexiko vom 23. März 2000 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (bestimmte warenspezifische Ursprungsregeln für chemische Erzeugnisse) zu vertreten ist
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Gemischten Ausschuss EU-Mexiko zu Änderungen des Anhangs III des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EG-Mexiko…