Beschluss (EU) 2017/2433 des Rates vom 18. Dezember 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Zoll-Unterausschuss, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. I dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 38 des Protokolls Nr. I des Abkommens (im Folgenden „Protokoll Nr. I“) kann der gemäß Artikel 74 Absatz 1 des Abkommens eingesetzte Zoll-Unterausschuss EU-Georgien (im Folgenden „Zoll-Unterausschuss“) beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern.
Erwägungsgrund 2 32017D2433
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