Beschluss (EU) 2023/2420 des Rates vom 24. Oktober 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen zur Änderung der Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft beziehungsweise dem Fürstentum Liechtenstein andererseits über die Modalitäten der Beteiligung dieser Staaten am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen, um es diesen Ländern zu ermöglichen, sich an der Asylagentur der Europäischen Union zu beteiligen
Irland ist durch die Verordnung (EU) 2021/2303 gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 3 32023D2420
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