Erwägungsgrund 2 32017D2425
Artikel 272 Absätze 1 und 2 des Abkommens sieht vor, dass die Republik Moldau dem Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ einen umfassenden Fahrplan für die Umsetzung der Rechtsvorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen mit zeitlichen Vorgaben und Etappenzielen übermittelt, der sämtliche Reformen im Zusammenhang mit der Annäherung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand der Union und dem Aufbau institutioneller Kapazitäten beinhalten sollte.