Erwägungsgrund 4 32017D2457
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2017/2210 des Rates wurde das Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Arabischen Republik Ägypten an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) (im Folgenden „Abkommen“) vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 27. Oktober 2017 unterzeichnet.